Christian Hochgrebe übernimmt den rotierenden Vorsitz der GGL

Am 1. Juli 2026 übernahm Christian Hochgrebe den rotierenden Vorsitz des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und löste damit Sandro Kirchner ab, während die Behörde sich auf die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet.
Der Wechsel an der Spitze der Behörde
Der Vorsitz wechselt turnusmäßig zwischen den Ländern, sodass Hochgrebe nun die Leitung übernimmt und die laufenden Aufgaben der GGL koordiniert, die sich aus dem 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrag ergeben; dieser Wechsel fällt genau in die Phase, in der die Vorbereitungen für den Evaluierungsbericht intensiviert werden.
Vorbereitung auf die Evaluierung des GlüStV 2021
Die GGL bereitet bis Ende 2026 den ersten umfassenden Evaluierungsbericht vor, der Bereiche wie Werberegelungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel untersucht und gleichzeitig die Durchsetzung gegen illegale Anbieter fortsetzt; Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass Daten aus dem laufenden Betrieb in diesen Prozess einfließen werden.
Schwerpunkte der anstehenden Überprüfung
Im Mittelpunkt stehen die Werbebestimmungen, die Einzahlungsgrenzen, der Schutz von Spielern vor problematischem Verhalten sowie die Wirksamkeit von Instrumenten zur Förderung verantwortungsvollen Spielens, während parallel die Bekämpfung nicht lizenzierter Angebote weitergeführt wird; diese Themen ergeben sich direkt aus den Vorgaben des Staatsvertrags, der eine regelmäßige Überprüfung vorsieht.

Aufgaben der GGL unter neuer Leitung
Die Behörde setzt ihre Arbeit zur Lizenzvergabe und zur Überwachung des legalen Marktes fort, wobei Hochgrebe als Vorsitzender des Verwaltungsrats die Abstimmung zwischen den Bundesländern sicherstellt; Beobachter haben darauf hingewiesen, dass der rotierende Vorsitz die Zusammenarbeit der Länder stärkt und die Umsetzung einheitlicher Standards erleichtert.
Rechtliche Grundlagen und Fristen
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verpflichtet die Länder, bis Ende 2026 einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Regulierungsrahmen zusammenfasst und mögliche Anpassungen aufzeigt; Hochgrebe wird in dieser Phase die Koordination zwischen den beteiligten Institutionen übernehmen, während die GGL weiterhin gegen nicht genehmigte Anbieter vorgeht.
Internationale Bezüge der deutschen Regulierung
Vergleichbare Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass Evaluierungen von Glücksspielverträgen oft zu Anpassungen bei Werbebeschränkungen und Verbraucherschutz führen; Organisationen wie die European Gaming Association haben in Berichten darauf aufmerksam gemacht, dass der deutsche Ansatz mit seinen strengen Limits und Lizenzanforderungen auch international Beachtung findet, wie aus aktuellen Veröffentlichungen hervorgeht.
Fortlaufende Durchsetzungsmaßnahmen
Parallel zur Evaluierungsvorbereitung setzt die GGL ihre Aktivitäten gegen illegale Glücksspielangebote fort, indem sie unzulässige Plattformen identifiziert und Maßnahmen zur Sperrung ergreift; diese Arbeit bleibt auch unter der neuen Vorsitzführung ein zentraler Bestandteil der behördlichen Aufgaben.
Ausblick
Der Übergang des Vorsitzes an Christian Hochgrebe markiert den Beginn einer Phase, in der die GGL sowohl die Evaluierung des GlüStV 2021 abschließen als auch die bestehenden Regulierungsaufgaben fortführen wird; die Ergebnisse des Berichts werden voraussichtlich im kommenden Jahr vorliegen und die weitere Entwicklung des deutschen Glücksspielmarktes beeinflussen.